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Bewerbungstipps
Check-Liste Arbeitszeugnis
Dies sollten Sie bei Zeugnissen und anderen Nachweisen beachten:
- Aus der Schul- und Ausbildungszeit sind lediglich Abschlusszeugnisse einzureichen.
- Zu allen beruflichen Stationen, die Sie in Ihrem Lebenslauf angeben, sollten
- Sie die dazugehörigen Zeugnisse vorlegen. Achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit!
- Vergessen Sie nicht, sich auch für Ausbildungskurse stets Zeugnisse ausstellen zu lassen. Falls Sie in einem solchen Kurs nicht so gut abschneiden sollten, ist es besser, sich nur die Teilnahme bestätigen zu lassen.
- Nach längerer Beschäftigungsdauer (ab circa 3 Jahren) sollten Sie – falls in dem Unternehmen nicht sowieso üblich – stets ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
- Falls Sie im Schlechten oder gar im Streit aus einer Firma ausscheiden, kann es unter Umständen günstiger sein, nur um ein einfaches Zeugnis zu bitten.
- Wenn Sie sich aus einer ungekündigten Stellung heraus bewerben wollen, haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
- Reichen Sie Referenzen nur ein, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist.
- Als Referenzgeber kommen grundsätzlich fachlich kompetente und integre Persönlichkeiten infrage.
- In der Regel werden Referenzen schriftlich erteilt. Es handelt sich dabei um persönliche Beurteilungen, die eine Empfehlung beinhalten. - Sofern branchenüblich, können Referenzen auch fernmündlich eingeholt werden.
- Referenzen können bei der Bewertung eines Bewerbers mehr Gewicht zukommen als einem Arbeitszeugnis.
Checkliste zur Prüfung des Arbeitszeugnisses:
- Sind in der Einleitung Ihre persönlichen Daten korrekt benannt (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Adresse)?
- Wurden Ihre genaue Position, die Beschäftigungsdauer sowie Ihr beruflicher Werdegang im Unternehmen beschrieben?
- Liegt eine konkrete Beschreibung Ihrer Tätigkeit vor (entweder ausformuliert oder als Aufzählung)?
- Wurde Ihre Arbeitsleistung beurteilt und ist die Beurteilung korrekt und positiv?
- Sind Ihre Arbeitsbereitschaft sowie Ihre Fähigkeiten angemessen bewertet worden?
- Wurde Ihre Fachkompetenz ausreichend gewürdigt?
- Sind Ihre Arbeitsweise sowie Ihre Erfolge angemessen bewertet worden?
- Sofern Ihnen eine Führungskompetenz zukam: Wurde diese hinreichend gewürdigt?
- Ist Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (in der richtigen Reihenfolge) korrekt beurteilt worden?
- Wurde Ihr Verhalten gegenüber Dritten (beispielsweise Kunden und Geschäftspartnern) angemessen bewertet?
- Sind Ihre Sozialkompetenz sowie andere persönliche Eigenschaften und Verhaltensweisen korrekt beurteilt worden?
- Endet Ihr Zeugnis mit dem Ausscheidungsgrund, dem Bedauern und Dank Ihres Vorgesetzten?
- Enthält die Schlussformulierung gute Wünsche für die private und berufliche Zukunft?
- Kommt zum Ausdruck, dass Sie das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen haben?
- Sofern betriebliche Gründe für Ihr Ausscheiden vorliegen: Geht dies aus der Schlussformulierung unmissverständlich hervor?
- Wirken Formulierungen in dem Zeugnis weitaus übertrieben oder ironisch?
- Wurde das Zeugnis von der zuständigen Person (Arbeitgeber oder bevollmächtigter Personalchef) eigenhändig unterzeichnet?
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