Benötigen Sie ein Zwischen- oder Arbeitszeugnis und Ihr Arbeitgeber überlässt Ihnen die Formulierung? Nutzen Sie ruhig professionelle Hilfe, denn bei der Formulierung eines Zeugnisses sollten die Worte präzise gewählt sein, damit auch alles seine Richtigkeit hat.
Ein Arbeitszeugnis begleitet Sie Ihr ganzes Berufsleben und ist ausgesprochen wichtig für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Schließlich gehört es in die Bewerbungsunterlagen und jeder potentielle neue Arbeitgeber versucht, sich mit Hilfe der Zeilen seines Vorgängers ein Bild von Ihnen zu machen. Kurz: Der Personalentscheider interpretiert und bewertet diese schriftlichen Aussagen.
Bei jedem Stellenwechsel kommt dem Arbeitszeugnis eine zentrale Bedeutung zu. Hierbei ist für viele Arbeitnehmer die Auseinandersetzung mit dem eigenen Zeugnis ein sehr unangenehmes Thema, fühlt man sich doch dem Wohlwollen des Arbeitgebers ausgeliefert. Und da wohl kaum ein beendetes Beschäftigungsverhältnis gänzlich frei von Konflikten war, fürchtet auch so mancher, dass sich versteckte negative Aussagen zwischen den Zeilen befinden könnten, sogenannte „Geheimcodes“. Doch diese sind nach §109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung) unzulässig, hier heißt es:
„Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."
Ein „Geheimcode“ ist also nur zu identifizieren, wenn man seine Übersetzung kennt. Denn wer sollte schon aus dem Wortlaut erahnen, dass man durch die im Zeugnis erwähnte Neigung zur „Geselligkeit", mit der man "zur Verbesserung des Betriebsklimas" beitrug, gleich zum Alkoholiker abgestempelt wird?!
Welche genaue Wertung ein Zeugnis nun im Detail vornimmt, vermag kaum ein Zeugnisempfänger zu erkennen. Nahezu jede wertende Aussage klingt positiv, manche sogar deutlich übertrieben. Andere Formulierungen wiederum erscheinen einfach nur unverständlich.
Die gündliche Analyse Ihres bestehenen und die Erstellung eines neuen, aussagekräftigen und positiven Zeugnisses erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und mit Ihnen zusammen. Diesen Entwurf können Sie dann in Ihrer Personalabteilung zur Übernahme einreichen.
Enthalten sind Telefon- und E-Mail - Beratung
Preis: Analyse und Neuerstellung Ihres Arbeits- oder Zwischenzeugnisses EURO 65,00
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